Arbeitsrecht in Deutschland
Beratung zu allen Themen bezüglich Arbeitsverträge
Einen Schwerpunkt der Kanzlei Krüger bildet das Gebiet des Arbeitsrechts. Insbesondere beraten wir sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer bei bevorstehenden oder bereits ausgesprochenen Kündigungen. Hierbei wägen wir die Chancen und Risiken einer Aufhebungsvereinbarung oder einer gerichtlichen Auseinandersetzung ab. Wir setzen uns im Rahmen des Arbeitsrechts auch mit den Fragen auseinander, die die jeweiligen Arbeitsverhältnisse bestimmen. Der Arbeitsvertrag ist Basis und rechtlicher Rahmen für die Ausgestaltung des täglichen Miteinanders von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Lassen Sie Ihren Vertrag rechtzeitig von uns überprüfen und informieren Sie sich, welche Rechte, Pflichten und Ansprüche Sie diesbezüglich haben.
Was ist Arbeitsrecht?
Unter dem Arbeitsrecht werden in Deutschland alle Gesetze und verbindlichen Regelungen gesammelt, die sich auf unselbstständige Erwerbstätigkeiten beziehen. Das heißt, es gibt nicht nur ein Arbeitsgesetz, sondern zahlreiche Gesetze und Verordnungen, die sich im Bereich Arbeitsrecht sammeln. Vereinfacht gesagt, reguliert das Arbeitsgesetz hierzulande Arbeitsverhältnisse zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Mit dem Arbeitsrecht werden die Rechte von Arbeitnehmern geschützt und die Mindestanforderungen sowie die Rahmenbedingungen für Erwerbstätigkeit festgelegt. Somit soll ein faires Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschaffen und rechtlich gesichert werden.
Wir unterscheiden zusätzlich zwischen Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht:
- Beim Individualarbeitsrecht geht es um das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Hier werden die unterschiedlichen Arbeitsverhältnisse geregelt und alle Rechte bzw. Pflichten der beiden Parteien klar definiert. Themen wie Arbeitsverträge, Arbeitszeit, Kündigung oder Elternzeit werden darunter behandelt
- Das Kollektivarbeitsrecht beschreibt hingegen das überbetriebliche Verhältnis zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Hier geht es um kollektive Vereinbarungen wie z.B. Tarifverträge oder Betriebsverfassungen. Außerdem können auch EU-Richtlinien oder nationale Gesetze in den Bereich des Kollektivarbeitsrechts fallen.
Ganz generell kommen im Arbeitsrecht zahlreiche unterschiedliche Gesetze und Verordnungen zur Anwendung. Diese finden sich zum Beispiel in Kollektivverträgen wie Betriebsvereinbarungen, aber auch im Handelsgesetzbuch (HGB) oder in der Gewerbeordnung (GewO).
Was gehört zum Arbeitsrecht?
Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen im Arbeitsrecht behandeln alle Themen rund um die Einstellung von Arbeitnehmern. Also die vorgeschriebenen Eckpunkte für einen rechtlich zulässigen Arbeitsvertrag:
- Regelung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit
- Regelung von bezahlten Auszeiten wie Mindesturlaub und Mutterschutz bzw. Elternzeit
- Festsetzung von Mindestlöhnen
- Arbeitnehmer Kündigungsschutz
- Bildung von Interessensvertretern wie Betriebsräten oder Gewerkschaften
Welche Gesetze fallen unter das Arbeitsrecht?
Nachfolgend führen wir einige Gesetze auf, die im Individualarbeitsrecht und im Kollektivarbeitsrecht zur Anwendung kommen:
Individualarbeitsrecht
- Gewerbeordnung (GewO)
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
- Mindestlohngesetz (MiLogG)
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Pflegezeitgesetz (PflegeZG)
- Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) und viele mehr.
Kollektivarbeitsrecht
- Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG)
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Mitbestimmungsgesetz (MitBestG)
- Tarifvertragsgesetz (TVG)
- Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO)
- Wahlordnung (WO) und andere.
Tarifvertrag
Tarifverträge sind Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften (Arbeitnehmervertretung) und Arbeitgeberverbänden. Sie sind rechtlich gültig und beziehen sich auf bestimmte Branchen und Tarifgebiete. Im Tarifvertrag werden arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen wie Arbeitszeit, Gehalt, zusätzliche Urlaubstage, etwaige Bonuszahlungen und Kündigungsfristen aufgeführt. Tarifverträge sind gültig, wenn beide Vertragspartner, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer, tarifgebunden sind. Dies ist einerseits der Fall, wenn der Arbeitnehmer einer Gewerkschaft angehört. Andererseits werden viele Tarifverträge im Arbeitsvertrag angeführt oder sind sogar für allgemein gültig erklärt worden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Arbeitsvertrag
Soll ein neuer Arbeitnehmer eingestellt werden, so muss ein Arbeitsvertrag aufgesetzt werden. Grundsätzlich gilt beim Arbeitsvertrag die Vertragsfreiheit. Arbeitsverträge müssen aber den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen, um rechtliche Gültigkeit zu besitzen. Darüber hinaus können weitere Rahmenbedingungen im Arbeitsvertrag individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Solange diese im Einklang mit den gültigen Vorschriften des Arbeitsrechts sind. Ein Arbeitsvertrag sollte klar und verständlich verfasst sein, um Missverständnisse jeglicher Art zu vermeiden. Außerdem werden in ihm Eckpunkte wie Gehalt bzw. Lohn, Arbeitszeit, Tätigkeitsfeld, Arbeitsort und Urlaub klar geregelt und definiert.
Einstellung Arbeitnehmer
Unternehmen brauchen Arbeitskräfte und stellen dafür Mitarbeiter im Betrieb ein. Es gibt aber auch rechtliche Rahmenbedingungen bei der Schaffung von Arbeitsplätzen, die hierbei eingehalten werden müssen:
Bewerbungsprozess
Während der Bewerbungsphase gelten gewisse Vorschriften, die von der Arbeitgeberseite beachtet werden müssen. Darunter fallen zum Beispiel die geschlechtsneutrale Stellenausschreibung, Datenschutz der Bewerber sowie die Tatsache, dass im Hinblick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, bestimmte Fragen beim Jobinterview nicht gestellt werden dürfen.
Arbeitsvertrag
Wie oben bereits erwähnt, muss ein Arbeitsvertrag gewisse Bestandteile beinhalten, um rechtlich gültig zu sein. Generell werden hier alle Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer klar definiert und aufgeführt.
Sozialabgaben
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, gewisse Sozialabgaben für ihre Mitarbeiter abzuführen. Darunter fallen Sozialversicherungsbeiträge wie Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung.
Meldepflicht
Zu guter Letzt muss der Arbeitgeber seine neuen Mitarbeiter auch bei diversen Ämtern melden. Darunter fallen Rentenversicherungsanstalt, das zuständige Finanzamt, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft.
Arbeitszeit
In Deutschland ist die zulässige Arbeitszeit von Arbeitern und Angestellten im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) definiert. Grundsätzlich gilt dieses Gesetz für alle Beschäftigten. Es gibt jedoch für gewisse Gruppen einige Sonderregelungen, wie beispielsweise für noch nicht volljährige Mitarbeiter (unter 18 Jahren), bestimmte Berufsgruppen (Ärzte, Pfleger etc.), Personen in leitenden Funktionen oder im öffentlichen Dienst.
Die wichtigsten Themen, die im Arbeitszeitgesetz geregelt werden, sind:
- Ruhezeiten und Arbeitspausen
- Sonn- und Feiertagsdienste
- Nacht- und Schichtarbeit
Sinn und Zweck des Arbeitszeitgesetzes ist es, die Gesundheit und die Sicherheit von Arbeitnehmern bei der Arbeitszeitgestaltung sicherzustellen.
Urlaub
In Deutschland steht jedem Arbeitnehmer eine gewisse Anzahl an Urlaubstagen im Jahr zu. Dieser gesetzliche Urlaubsanspruch und all seine Rahmenbedingungen sind ebenfalls ganz klar im Arbeitsrecht, genauer gesagt im Bundesurlaubsgesetz, geregelt. Hier werden Themen behandelt wie Urlaubszeiten, Urlaub und Krankheit, Betriebsferien, Urlaub für Teilzeitarbeiter, Übertragung von Urlaub auf das folgende Jahr, Auszahlung von Urlaubstagen und viele weitere.
Kündigung von Arbeitnehmern
In manchen Fällen kann es auch notwendig sein, einen Mitarbeiter zu entlassen bzw. zu kündigen. Auch hier gibt es einige Regelungen und Vorschriften im Kündigungsschutzgesetz, die von beiden Seiten zu beachten sind:
- Ordentliche Kündigung
Eine ordentliche Kündigung hält sich an vertraglich vereinbarte Kündigungsfristen oder falls nicht vorhanden, an die gesetzlich Vorgeschriebenen. Ordentliche Kündigungen durch den Arbeitgeber können aus Betriebs- oder Verhaltensgründen ausgesprochen werden. Sie müssen allerdings auch den Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes entsprechen. Grundsätzlich darf eine Kündigung durch den Arbeitgeber immer nur das letzte Mittel sein. Auch formale Richtlinien müssen hierbei zwingend eingehalten werden.
- Außerordentliche Kündigung
Sollte es dem Arbeitgeber nicht zuzumuten sein, die ordentliche Kündigungsfrist einzuhalten, kommt es zu einer fristlosen Entlassung. Die Voraussetzungen hierfür sind aber sehr streng. Anerkannte Gründe für fristlose Kündigungen können sein: Strafbare Handlungen im Betrieb, andauernde Arbeitsverweigerung oder tätliche Angriffe.
- Kündigungsfristen
Sind keine gesonderten Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag aufgeführt, so werden die gesetzlichen Kündigungsfristen geltend. Diese sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) klar definiert.
Brauchen Sie als Arbeitgeber kompetente Auskunft und Unterstützung beim Thema Arbeitsrecht? Oder haben Sie als Arbeitnehmer Unsicherheiten im Arbeitsvertrag und möchten deshalb auf unsere Expertise in dem Bereich zurückgreifen? Dann zögern Sie nicht lange und melden Sie sich gerne noch heute bei uns für ein Beratungsgespräch!