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Buchführung und Jahresabschlüsse

Zuverlässige & zeitnahe Buchführung

 

Jede Gesellschaft (GmbH, UG, GbR etc.) und jeder selbständige Gewerbetreibende, Landwirt oder Freiberufler ist verpflichtet, über seine Geschäfte Buch zu führen und die Betriebsergebnisse jährlich dem Finanzamt zu erklären. Das geschieht im Optimalfall mittels detaillierter Buchführung und Jahresabschlüsse. Bei Landwirten gelten hierbei besondere Bestimmungen. Die einfache Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben ist lediglich Freiberuflern und Kleingewerbetreibenden gestattet.

Buchführung und Jahresabschlüsse erstellen wir in der Kanzlei Krüger in erster Linie für Sie. Als Unternehmer oder Unternehmerin benötigen Sie einen zutreffenden und zeitnahen Überblick über Ihren Unternehmenserfolg. Eine gute Finanzbuchführung ist das Fundament Ihrer unternehmerischen Entscheidungen und der dafür notwendigen betriebswirtschaftlichen Beratung. Daher hat die professionelle Buchführung in unserem Haus einen sehr hohen Stellenwert. Wir grenzen unterjährig einmalige Geschäftsvorfälle ab und berücksichtigen teilfertige sowie fertige Leistungen. Bei Einsatz eines Warenwirtschaftssystems betrachten wir auch die unterjährigen Bestandsveränderungen. Dadurch erhalten Sie genaue und verlässliche Auswertungen.

Die Zeiten von Papierbergen und Aktenordnern sind vorbei. Über Schnittstellen zwischen Ihrer und unserer Software bzw. jener der Bank werden tagesaktuelle Daten - wie z.B. Ausgangs- und Eingangsrechnungen - ausgetauscht. Darüber hinaus ermöglicht „Unternehmen online“ der DATEV e.G. Ihre Belege im Haus zu behalten und uns elektronisch zur Verfügung zu stellen. Wir verknüpfen den Beleg mit der Buchung, sodass die Belegbilder fester Bestandteil der Buchführung sind und für die Abschlusserstellung sowie eventuelle Betriebsprüfungen zur Verfügung stehen. Sie können online alle Unternehmensdaten einsehen, sich Auswertungen ziehen und z.B. in Excel weiter verarbeiten.


Was gehört alles zur Buchführung?

Unter Buchführung verstehen wir die zahlenbasierte, lückenlose Dokumentation aller Geschäftsvorgänge eines Betriebes wie Einnahmen, Ausgaben, Wareneinkäufen etc. sowie deren Offenlegung mittels der zugehörigen Belege. Die Buchführung oder auch Finanzbuchführung ist ein Teil des Rechnungswesens eines Betriebes oder Unternehmens und ist Pflicht in Deutschland. Das Finanzamt fordert sie regelmäßig ein, da sie als Grundlage des zu zahlenden Steuersatzes dient. Die Buchführung legt offen, welche Gewinne oder Verluste ein Unternehmen eingefahren hat. Außerdem werden betriebliche Jahresabschlüsse aufgrund dieser ermittelten Zahlen und Daten erstellt. Die Buchführung gliedert sich in zwei Teilbereiche, nämlich Finanzbuchführung und Betriebsbuchführung.

Finanzbuchführung
Die Finanzbuchführung listet alle Zahlungsströme eines Unternehmens auf, wie Geldverkehr, Vermögen oder auch Schulden. Dadurch ist sie die ganzheitliche, periodische Abrechnung eines Unternehmens. Die Berechnung des Jahresabschlusses eines Betriebes mittels Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung fallen in ihren Bereich. Die Finanzbuchführung zeigt also auf, ob ein Unternehmen einen Gewinn oder einen Verlust gemacht hat.

Betriebsbuchführung
Ihre Aufgabe ist die Kostenrechnung. Bei der Betriebsbuchführung geht es demnach um die Auflistung, Verteilung sowie Zuordnung von Kosten und Leistungen. Die Betriebsbuchführung wird auch als kalkulatorische Buchführung bezeichnet. Sie gilt häufig als Grundlage für Managemententscheidungen und Planungsrechnungen. Auch Betriebsstatistiken werden in der Regel mithilfe der Zahlen aus der Betriebsbuchführung erstellt.

Was ist die Aufgabe der Buchführung?

Die Hauptaufgabe der Buchführung ist die Gewinnermittlung eines Unternehmens. Das hilft nicht nur Ihnen als Unternehmer für die weitere wirtschaftliche Planung, sondern auch dem Finanzamt bei der Ermittlung des Steuersatzes für Ihr Unternehmen. Deshalb ist es auch so wichtig eine lückenlose, saubere und korrekte Buchführung zu haben. Sollten sich nämlich Unklarheiten ergeben oder sogar Fehler auftauchen, gehen diese in der Regel zu Lasten des Steuerpflichtigen und es kann zu empfindlichen Nachzahlungsforderungen durch die Finanzbehörden kommen.

Welche Arten der Buchführung gibt es?

Je nach Art und Größe des Betriebes sind Unternehmer verpflichtet eine der nachfolgenden Arten der Buchführung anzuwenden. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung bezeichnet die einfache Buchführung und darf nur von Freiberuflern und Kleinunternehmern durchgeführt werden. Für alle anderen gilt die Pflicht zur Doppelten Buchführung, auch Doppik genannt.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
Dieses Verfahren der Buchhaltung ist simpler, also weniger kompliziert bzw. aufwendig wie die Doppik. Bei der EÜR werden die Einnahmen aufgelistet und den Ausgaben gegenübergestellt. Dadurch wird der Gewinn berechnet, der folglich dem Finanzamt als Grundlage zur Steuerberechnung dient. Es gilt hier das Zufluss- und Abflussprinzip. Das bedeutet, dass Rechnungen nicht mit dem Rechnungsdatum, sondern mit dem Tag der Bezahlung geltend gemacht werden. Wichtig ist hier auch, alle Originalbelege sorgfältig zu sammeln und aufzubewahren, im Falle einer Prüfung.

Doch nicht jedes Unternehmen ist berechtigt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung anzuwenden. Wenn der jährliche Umsatz € 600.000 übersteigt und der jährliche Gewinn mehr als € 60.000 beträgt, dann sind Sie zur doppelten Buchführung verpflichtet. Einnahmen-Überschuss-Rechnungen können folglich nur Kleinunternehmer und Freelancer sowie Landwirtschaftsbetriebe anwenden.


Doppelte Buchführung (Doppik)
In der doppelten Buchführung werden alle Geschäftsvorfälle doppelt verbucht, nämlich auf dem Soll- und auch auf dem Haben-Konto. In der privaten Wirtschaft ist die doppelte Buchführung sehr verbreitet, auch wenn nur bestimmte Unternehmensformen dazu verpflichtet sind. Hier geschieht die Erfolgsmessung eines Unternehmens auf zwei Ebenen: Eigenkapital sowie Aufwendungen und Erträge werden jeweils mit dem Vorjahr verglichen.

Die Vorteile der Doppik sind ein umfassender Überblick über alle Geschäftsfälle und die Möglichkeit von genauen Auswertungen. Nachteile sind, dass es ein relativ kompliziertes Verfahren ist und dass die Umsatzsteuer auch bei unbeglichenen Rechnungen fällig wird.

Was ist der Unterschied zwischen Buchhaltung und Buchführung?

Der Unterschied zwischen Buchhaltung und Buchführung ist im Grunde sehr einfach erklärt. Als Buchhaltung wird die Organisation bzw. Abteilung im Unternehmen bezeichnet, welche die Buchführung durchführt. Personen, die in dieser Abteilung tätig sind, bezeichnet man als Buchhalter. Die Buchführung ist folglich also ein Teil der Buchhaltung. In der Praxis werden diese beiden Begriffe manchmal synonym verwendet, was aber eigentlich nicht ganz korrekt ist.

Was genau ist ein Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss ist jährlich fällig und ist sozusagen der Abschluss der Buchführung am Ende eines Geschäftsjahres (12 Monate). Durch ihn wird der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens sichtbar bzw. messbar gemacht. Der Jahresabschluss ist außerdem die Basis für die Steuerberechnungen des Finanzamtes. Zu jeder ordnungsgemäßen Buchführung eines Unternehmens gehört ein korrekter Jahresabschluss verpflichtend dazu.

Wer muss einen Jahresabschluss erstellen?

Hier gelten dieselben Regeln wie bei der Art der Buchführung: Alle Unternehmen, die zur Doppelten Buchführung verpflichtet sind, müssen auch regelmäßige Jahresabschlüsse erstellen. Alle anderen, kleineren Unternehmen müssen lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Jahresabschluss vorweisen.

In größeren Betrieben wird der Jahresabschluss meist von der internen Buchhaltungsabteilung erstellt. Gibt es keine internen Buchhaltungsmitarbeiter, dann wird der Jahresabschluss in der Regel an externe Steuerberater ausgegliedert. Sie brauchen Unterstützung bei Ihrem Jahresabschluss? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren! Wir helfen Ihnen gerne professionell und persönlich weiter.

Was gehört alles zum Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss hat im Handelsrecht mehrere Bestandteile. Grundsätzlich beinhaltet er die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Welche weiteren Bestandteile verpflichtend anzuführen sind, hängt außerdem noch von der Rechtsform des Betriebes ab:

Einzelkaufleute, Personengesellschaften:
Bilanz
GuV

Kapitalgesellschaften, KapCo-Gesellschaften:
Bilanz
GuV
Anhang
(ggf. Lagebericht)

Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften:
Bilanz
GuV
Anhang
Lagebericht
Kapitalflussrechnung
Eigenkapitalspiegel
(freiwillig) Segmentberichterstattung

Bis wann muss der Jahresabschluss erstellt werden?

Die geltenden Fristen für den Jahresabschluss sind abhängig von der Größe des Unternehmens. Große und Mittelgroße Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss innerhalb der ersten 3 Monate des neuen Geschäftsjahres vorweisen. Kleine Gesellschaften haben dafür eine Frist von 6 Monaten. Einzelunternehmer und Personengesellschaften haben in der Regel bis zu 9 Monate Zeit, den Jahresabschluss einzureichen. In der Praxis werden Jahresabschlüsse aber häufig weit vor den genannten Fristen erstellt.

Sie wünschen sich Unterstützung bei Ihrer Buchführung oder dem Jahresabschluss? Unser Team der Kanzlei Krüger steht Ihnen gerne kompetent zur Seite! Melden Sie sich einfach per Mail oder rufen Sie uns an. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.