Einsprüche und Klagen

Ihr kompetenter Partner vor Finanzbehörden

Streitigkeiten zwischen Finanzbehörden und Steuerbürgern bzw. deren Steuerberatern gibt es häufiger als allen lieb ist. Diesen muss mit Anträgen, Einsprüchen, Widersprüchen und ggf. auch Klagen begegnet werden. Derartige Rechtsbehelfe sind ein wichtiger Bestandteil unseres Rechtsstaates und gewährleisten, dass die Rechtsauffassung der Finanzbehörden überprüft wird.

Wir, die Kanzlei Krüger, vertreten Sie dabei kompetent vor den jeweiligen Finanzbehörden und Finanzgerichten. Dies ist grundsätzlich jedem Steuerberater erlaubt. Durch unsere Doppelqualifikation als Steuerberater und Rechtsanwalt verfügen wir jedoch auch über die fachlichen Kenntnisse und professionelle Erfahrung im Prozessrecht.

Was genau ist ein Einspruch?

Im deutschen Recht ist der Einspruch ein Rechtsmittel, das bei gerichtlichen Prozessen oder auch bei Verwaltungsakten und Steuerbescheiden geltend gemacht werden kann. Der Einspruch gibt Ihnen die Möglichkeit, gegen diverse gerichtliche Entscheidungen, Verwaltungsakte oder nachteilige Entscheidungen von Behörden vorzugehen.

Einspruch gegen Steuerbescheid

Beim Einspruch gegen einen Steuerbescheid gilt in der Regel eine Frist von einem Monat. Einsprüche gegen Steuerbescheide sind kostenlos und häufig auch erfolgreich. Sie sind schriftlich einzureichen um Gültigkeit zu haben, zum Beispiel per Email oder Fax. Der Einspruch ist sogar auch ohne Angabe von Gründen wirksam, die Begründung sollte dann aber fristgerecht nachgereicht werden. Wird der Einspruch von der Finanzbehörde abgelehnt, so kann in weiterer Folge eine Klage beim Finanzgericht eingereicht werden. Eine Klage ist jedoch mit Kosten verbunden.

Einspruch gegen den Steuerbescheid ist auf jeden Fall sinnvoll, wenn sich neue Umstände oder Belege gefunden haben, die steuersenkend wirken. Oder auch wenn die Finanzbehörde steuermindernde Ausgaben unbegründet nicht berücksichtigt hat. Einsprüche gegen Steuerbescheide können online im Elster-Portal eingereicht werden.

Der Einspruch alleine bedeutet keine Aufschiebung der Fälligkeit der Steuerforderung, also keine vorläufige Aufhebung der Zahlungspflicht. Es gibt aber die Möglichkeit die Zahlungspflicht vorerst aussetzen zu lassen. Das geschieht durch einen Antrag zur „Aussetzung der Vollziehung“. Wird dem Antrag stattgegeben, muss die Steuerforderung vorerst nicht bezahlt werden.

Gefahr der Verböserung
Sobald ein Einspruch beim Finanzamt eingegangen ist, überprüft dieses den gesamten Steuerbescheid. Dadurch besteht auch die „Gefahr der Verböserung“, also eine Korrektur des Steuerbescheids zu Ihrem Nachteil. In so einem Fall muss die Behörde allerdings zuvor auf die Gründe hinweisen und Ihnen auch die Möglichkeit geben, die Sachlage aufzuklären.

Was ist eine Klage?

Eine zivilrechtliche Klage ist ein Antrag auf eine gerichtliche Entscheidung, wenn zwei Parteien sich streiten. Wenn Sie eine Klage einreichen, dann stellen Sie also einen Antrag auf ein Gerichtsverfahren. Wird die Klage vom Gericht anerkannt, dann leitet es ein Klageverfahren ein, bei dem zum Abschluss ein Richter oder eine Richterin ein Urteil fällt. Eine Klage einreichen, können in Deutschland alle volljährigen Bürger bzw. gesetzliche Vertreter von minderjährigen Bürgern. Beim Finanzgericht wird Klage eingereicht, wenn ein Bürger mit einem Bescheid oder Verwaltungsakt des Finanzamtes nicht einverstanden ist und das Einspruchsverfahren erfolglos war. Die Klage muss innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang des Einspruchbescheids beim zuständigen Finanzgericht eingereicht werden.

Die Zuständigkeit des Gerichts ist bei der zivilrechtlichen Klage von der Thematik und dem Streitwert abhängig. Übersteigt der Streitwert € 5000, dann ist das Landgericht zuständig und hier gilt Anwaltszwang. Vor dem Finanzgericht hingegen herrscht keine Anwaltspflicht. Steuerberater und Rechtsanwälte sind zur Vertretung befugt, was sich wegen der vielen verfahrensrechtlichen Besonderheiten auch empfiehlt. Die Partei, welche die Klage verliert, muss für gewöhnlich alle Gerichtskosten übernehmen.